Familienmitgliedschaft – Information

Der Wiener Cottage Verein bietet neben der traditionellen Einzelmitgliedschaft auch eine interessante Familienmitgliedschaft an. Diese soll u.a. dazu beitragen, die soziale Komponente des Cottage-Viertels zu beleben, der Jugend das besondere Leben in einem Gartenstadt-Viertel bewusst zu machen, das Cottage-Bewusstsein schätzen zu lernen und als Teil der Erbengeneration in die Verantwortung für das Cottage hineinzuwachsen. Der WCV ist auch um jugendgerechte Veranstaltungen und Aktivitäten bemüht.

Bei der Familienmitgliedschaft kann ein Hauptmitglied mit einem geringfügig höheren Mitgliedsbeitrag (plus € 20,00) auch den (Ehe-) Partner und die Kinder zwischen 14 und 45 Jahren als Mitglieder des WCV benennen. Diese können dann ohne Bezahlung eines Mitgliedsbeitrags WCV Mitglieder im gleichen Rang wie das Hauptmitglied werden. Pro Familienmitgliedschaft sind vier Zusatzmitglieder möglich. Ab 45 Jahren steht Kindern nur mehr Einzelmitgliedschaft oder eine eigene Familienmitgliedschaft offen. Das Mindestalter von 14 Jahren für Zusatzmitglieder entspricht dem Erreichen der eingeschränkten Geschäftsfähigkeit.

Der Antrag auf Zusatzmitgliedschaft kann – mit entsprechendem beiderseitigen Einverständnis – vom Hauptmitglied als auch vom potentiellen Zusatzmitglied gestellt werden.

Nach Bekanntabe der Daten für das Zusatzmitglied in einem Aufnahmeantrag wird dieser gemäß den Statuten vom Vorstand behandelt und per E-Mail bestätigt. Der Wohnsitz des Zusatzmitglieds ist kein Kriterium, da der Cottage Bezug durch das Hauptmitglied gegeben ist.

Selbstverständlich besteht die Möglichkeit der Umwandlung einer Einzelmitgliedschaft in eine Familienmitgliedschaft. Ja, dies wird sogar erhofft. Dafür füllen Sie als Einzelmitglied den Antrag sinngemäß für eine Familienmitgliedschaft aus, kreuzen Wechsel von Einzel- zu Familienmitgliedschaft an und nennen Familienmitglieder, die unter Ihre Patronanz fallen sollen.

Auch zwei Einzelmitgliedschaften können in eine Familienmitgliedschaft zusammengeführt werden. Das künftige Hauptmitglied füllt einen Mitgliedsantrag aus, kreuzt ‚Wechsel von Einzel- zu Familienmitgliedschaft‘ an und benennt das Zusatzmitglied mit dem Hinweis ‚bisher Einzelmitglied‘. Wurde bereits für zwei Einzelmitgliedschaften der laufende Mitgliedsbeitrag bezahlt, kommt es zu einer Gutschrift der Differenz für das kommende Jahr.

 

Klicken Sie hier, um zum Antragsformular zu gelangen.

Sollten sich irgendwelche Fragen ergeben, rufen Sie uns am besten über das Servicetelefon 0681 108 72 042 an, oder senden Sie uns ein E-Mail an sekretariat@cottageverein.at.